Freitag, 11.09.2020 – Ampelfarbe „Gelb“ im Bezirk Schwaz: Verordnung

Bei der Ampelfarbe „Gelb“ ist für alle Schularten Folgendes zu beachten:

  • Grundsätzlich herrscht Normalbetrieb unter verstärkten Hygienebestimmungen.
  • Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben außerhalb der Klassen-
    und Gruppenräume einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
  • Singen im Unterricht ist nur mit MNS oder im Freien zulässig. Musizieren mit Blas-
    instrumenten ist nur im Freien möglich.
  • Bewegung und Sport ist vorrangig im Freien, jedenfalls aber mit erhöhtem Sicher-
    heitsabstand (zwei Meter) durchzuführen.

Verordnung Schwaz

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