Tiroler Digischeck – Förderrichtlinie

Um den Zugang aller Schülerinnen und Schüler an Tiroler Schulen zum digitalen Lernen zu ermöglichen, fördert das Land Tirol in Kooperation mit der AK Tirol die Anschaffung von mobilen Endgeräten.

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit Kontakt aufzunehmen.

  • Es wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.
  • Die Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 – 30.06.2021) einmal gewährt. Mehrere Kinder pro Familie werden gefördert. Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig.
  • Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen nach dem Kauf des Geräts erfolgen.
  • Die Förderanträge sind bis spätestens 30.06.2021 einzubringen.
  • Bereits abgelehnte Förderansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben.

RL Tiroler Digi-Scheck_ab 01.01.2021

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